Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 14. März 2025
Rund um den sogenannten BAföG-Aktualisierungsantrag, den Du mit dem BAföG Formblatt 7 stellst, besteht viel Verunsicherung.
- Wann muss ich dem BAföG Amt eine Änderungsmitteilung machen?
- Muss ich BAföG jede Einkommensänderung mitteilen?
- Und muss ich über das Formblatt 7 beim BAföG auch das eigene Einkommen aktualisieren?
Wir klären auf, was Du dem BAföG-Amt mitteilen musst und wann sich das auch lohnt.
Wann benötige ich das BAföG-Formblatt 7?
Du benötigst das BAföG Formblatt 7 immer dann, wenn sich bei Dir, bei Deinen Eltern oder Deinem Lebenspartnern eine relevante Änderung in den Einkommensverhältnissen ergibt.
Das ist also immer dann der Fall, wenn das Einkommen einer der genannten Personen während des BAföG-Bewilligungszeitraums deutlich höher oder niedriger ausfällt als noch zum Zeitpunkt der Antragsstellung.
Wann lohnt sich ein BAföG-Aktualisierungsantrag?
Nachdem sich die Einkommensverhältnisse von Dir, Deinen Eltern und Deinem Lebenspartner direkt auf Deine BAföG-Förderhöhe auswirken, lohnt sich der BAföG-Aktualisierungsantrag, wenn eines der Einkommen im folgenden Kalenderjahr voraussichtlich wesentlich niedriger ausfällt.
Das nämlich bedeutet, dass Dir daraus resultierend unter Umständen eine größere BAföG-Förderhöhe zusteht. Teilst Du die Änderungen dem Amt nicht mit, bleibt die Förderhöhe die gleiche und Du verschenkst möglicherweise Geld, auf das Du eigentlich Anspruch hättest.
Dabei werden für die Bemessung vom Amt unterschiedliche Berechnungszeiträume zugrunde gelegt. Ist Dein eigenes Einkommen aktuell für den Bewilligungszeitraum maßgeblich, ist dagegen das Einkommen Deiner Eltern und Deines Lebenspartners aus dem vorletzten Kalenderjahr vor dem Bewilligungszeitraum ausschlaggebend.
Das hat unter anderem den ganz pragmatischen Grund, dass sich das endgültige Einkommen aufgrund des vorhandenen Steuerbescheids so genauer feststellen lässt.
In der Regel bleibt das Einkommen der Eltern auch konstant, Deines ändert sich im Verlauf des Studentenlebens hingegen häufiger. Trotzdem kann sich – beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit – eine grundlegende Einkommensänderung bei Deinen Eltern oder Deinem Partner ergeben.
Diese solltest Du via Formblatt 7 dem BAföG-Amt unverzüglich mitteilen, da sie sich bei der Förderhöhe zu Deinen Gunsten auswirken kann.
Häufig ist das auch dringend nötig, denn wird ein Elternteil arbeitslos, kann er Dir den benötigten und in der BAföG-Förderhöhe einkalkulierten Unterhalt nicht mehr leisten – Deine Ausbildung ist möglicherweise in Gefahr, wenn sich Dein BAföG-Förderbetrag nicht erhöht.
Ein Formblatt für jeden Elternteil
Genau wie beim eigentlichen BAföG-Antrag an sich musst Du auch beim Änderungsantrag ein separates Formular/Blatt pro Elternteil ausfüllen. Das gilt auch dann, wenn Deine Eltern bei der Einkommensteuererklärung gemeinsam veranlagt sind.
Ergibt sich also bei Deinem Vater und Deiner Mutter jeweils eine Einkommensänderung, musst Du zwei Mal das Formblatt 7 dafür ausfüllen. Betrifft die Einkommensänderung hingegen beispielsweise nur Deinen Vater, dann genügt ein Formblatt.
Relevanter Zeitraum für den Aktualisierungsantrag
Bezüglich des für die Antragstellung relevanten Zeitraums herrscht häufig die meiste Verwirrung. Denn regulär wird das Einkommen Deiner Eltern oder Deines Lebenspartners aus dem vorletzten Jahr berücksichtigt.
Hast Du Dein Studium beispielsweise im Wintersemester 2022/2023 begonnen, dann liegt den BAföG-Berechnungen das Einkommen aus dem Jahr 2020 zugrunde.
Sobald sich herausstellt, dass das Einkommen einer der relevanten Personen ab Winter 2022/23 deutlich geringer ist als es das noch 2020 war, solltest Du den Aktualisierungsantrag stellen.
Berechnungsgrundlage für das Einkommen
Bei der Berechnungsgrundlage solltest Du eines im Hinterkopf haben: Du bekommst BAföG im Regelfall für 12 Monate bewilligt, die sich, da die Semester ja mitten im Jahr beginnen, über zwei Kalenderjahre erstrecken. Berechnet das BAföG-Amt
Deine Förderhöhe aufgrund des Aktualisierungsantrags neu, dann berücksichtigt es dabei das ganze Einkommen aus den beiden Kalenderjahren, über die sich die Bewilligung erstreckt.
Erstreckt sich Dein Bewilligungszeitraum also vom Wintersemester 2022 bis 2023, dann liegt der Neuberechnung das gesamte Einkommen aus 2022 und 2023 zugrunde und nicht nur von Oktober 2022 bis September 2023.
Es wird also das ganze Einkommen von Januar bis Dezember 2022 durch 12 geteilt und daraus ein Wert ermittelt und mit der Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum multipliziert.
Wenn Du bis zum Wintersemester 2023 BAföG bekommst, dann sind das 9 Monate. Anschließend rechnet das BAföG-Amt die 3 Monate aus dem Jahr 2022 und die 9 Monate aus dem Jahr 2023 zusammen. Die Summe ergibt das für die Berechnung Deines BAföG Anspruchs relevante Einkommen.
Der Wert kann daher vom tatsächlichen Einkommen während dem Bewilligungszeitraum abweichen!
Schätzung des Jahreseinkommens
Die Schwierigkeit bzw. Unwägbarkeit, die sich daraus ergibt, ist, dass das gesamte Jahreseinkommen im Voraus geschätzt werden muss, da ja noch kein Steuerbescheid dazu vorliegt und sich theoretisch im laufenden Jahr noch etwas ändern kann.
Sollte der vom BAföG-Amt berechnete Förderbetrag höher ausgefallen sein, als er Dir nach finaler Berechnung aufgrund des tatsächlichen Einkommens zustünde, kann es passieren, dass Du etwas zurückzahlen musst.
Das Amt hat die Möglichkeit, den BAföG-Satz im Nachhinein zu korrigieren. Schätzt das Einkommen im Aktualisierungsantrag daher lieber vorsichtiger. Falls das Einkommen Deiner Eltern am Ende doch niedriger war, als ihr darin angegeben habt, bekommt ihr vom Amt Geld nachbezahlt – besser als wenn Du etwas nachzahlen musst!
Sicher fragst Du Dich jetzt umso mehr: Ab welchem Einkommensverlust macht ein Aktualisierungsantrag Sinn, ab wann lohnt sich der Aufwand? Der Gesetzgeber stuft das Einkommen als “wesentlich niedriger” ein, wenn sich Dein BAföG-Satz dadurch um mindestens 10 Euro im Monat erhöhen würde. Ab wann das genau der Fall ist, kannst Du via BAföG-Rechner ermitteln.
Welche Frist gilt für den BAföG-Aktualisierungsantrag?
Der Aktualisierungsantrag muss innerhalb des BAföG-Bewilligungszeitraums, also innerhalb der 12 bewilligten Fördermonate, gestellt werden. Stellst Du ihn erst danach, hast Du keinerlei Anspruch mehr auf eine Änderung der Förderhöhe.
Welche Nachweise muss ich erbringen?
Natürlich müssen die Angaben, die Du im Rahmen des Aktualisierungsantrages in Formblatt 7 machst, belegt werden.
Um dem Amt den niedrigeren Verdienst darzulegen, können folgende Dokumente den relevanten Beweis liefern:
- Lohnzettel des Arbeitgebers
- Rentenbescheide (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente etc.)
- Jahresbescheinigung der Riester-Rente
- Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kindergeld etc.
- Umsatzsteuererklärung bei Selbstständigen
- Erklärung des Steuerberaters
In jedem Fall solltest Du dem Antrag zudem auch das Formblatt 3 aus dem ursprünglichen Antrag hinzufügen, in dem das alte Einkommen Deiner Eltern bzw. Deines Lebenspartners erklärt stehen.
Was muss ich nach der Antragsstellung beachten?
Gibt das BAföG-Amt Deinem Antrag statt, dann ändert sich die bewilligte BAföG-Förderungshöhe. Du kommst ab dann mehr Geld ausbezahlt, oder, falls Du den Antrag erst später gestellt hast, auch etwas nachträglich ausbezahlt.
Fazit
Natürlich ist der BAföG-Aktualisierungsantrag noch einmal mit Bürokratie und Antragskram verbunden. Sollte das Einkommen Deiner Eltern oder Deines Lebenspartners aber tatsächlich sehr viel niedriger sein als zur BAföG-Antragstellung, lohnt er sich für Dich wirklich. Stellst Du ihn nicht, verschenkst Du unter Umständen Geld!
Muss ich nach einem BAföG-Aktualisierungsantrag mit einer Nachzahlung rechnen?
Das musst Du leider. Solltest Du das Einkommen als zu niedrig angegeben haben und wird später ein höheres Einkommen festgestellt, musst Du im schlimmsten Fall mit einer Nachzahlung rechnen. Sei bei Deinen Schätzungen im Aktualisierungsantrag daher lieber etwas vorsichtiger.
Muss ich einen Aktualisierungsantrag stellen?
Der BAföG-Aktualisierungsantrag ist keine Pflicht, aber er lohnt sich für Dich, falls das Einkommen Deiner Eltern oder Deines Lebenspartners niedriger ausfällt als bei der eigentlichen Antragstellung angenommen.
Kann man den BAföG-Aktualisierungsantrag online stellen?
Das geht. Falls Du das Risiko vermeiden möchtest, fehlerhafte oder unvollständige Angaben zu machen, kannst Du dafür auch uns von meinBafög als Antragsdienstleister zwischenschalten.
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