BAföG-Erhöhung – bis zu 992€ BAföG [NEU ab WiSe 24] ✓

Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 28. Januar 2025

Sehr gute Nachrichten für alle, die in den kommenden Semestern BAföG beantragen wollen oder müssen: ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine BAföG-Erhöhung vor. Ganz vereinfacht zusammengefasst: das BAföG steigt. Und zwar von bisher 934 Euro Höchstgrenze auf 992 Euro Höchstsatz!

Wann tritt die BAföG-Erhöhung 2024 in Kraft?

Das 29. BAföG-Änderungsgesetz wurde am 24. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 25. Juli 2024 in Kraft. Viele der Änderungen werden jedoch erst mit Beginn des neuen Semesters tatsächlich wirksam.

Was verändert sich alles durch die neue BAföG Reform?

Insgesamt sollen durch die Reform die Freibeträge auf das Elterneinkommen um 20% steigen, sowie die Bedarfssätze um 5-8%. Dazu kommt eine Erhöhung der Altersgrenze auf 45 und des Vermögensfreibetrags auf 45.000 €.

Die BAföG-Reform 2024 bringt zahlreiche Verbesserungen für Studierende und Auszubildende, um finanzielle Hürden abzubauen und den Zugang zur Bildung zu erleichtern. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Detail erklärt:

1. Höhere Grundbedarfsätze

Eine der zentralen Neuerungen der BAföG-Reform 2024 sind die erhöhten Grundbedarfsätze. Studierende erhalten nun mehr finanzielle Unterstützung, um den steigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere in Bezug auf Miete und Lebensmittel, besser begegnen zu können.

2. Erhöhte Freibeträge

Die Einkommensfreibeträge für die Eltern von BAföG-Empfänger*innen wurden ebenfalls angehoben. Dadurch können nun auch Studierende BAföG beziehen, deren Eltern über ein höheres Einkommen verfügen.

3. Studienstarthilfe

Neu in der Reform ist die sogenannte Studienstarthilfe. Diese Einmalzahlung richtet sich an Studierende aus einkommensschwachen Familien, die einen zusätzlichen Zuschuss für den Studienbeginn benötigen, um Kosten wie Erstausstattung oder die erste Miete zu decken.

4. Das Flexibilitätssemester

Die BAföG-Reform führt das Flexibilitätssemester ein. Studierende, die aus bestimmten Gründen, wie Krankheit, Schwangerschaft oder die Betreuung von Kindern, ein Semester pausieren müssen, verlieren nicht automatisch ihren BAföG-Anspruch.

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