BAföG nach der Exmatrikulation: Regeln und Fristen

Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 26. April 2024



Manchmal laufen die Dinge nicht so, wie sie ursprünglich geplant waren: Du merkst, dass Du Dich mit Deinem Studienfach irgendwie verkalkuliert hast oder vielleicht sogar, dass die Uni-Welt nicht die Deine ist. Folglich beschließt Du, das Studium an den Nagel zu hängen.

Wie aber verhält sich das mit dem BAföG nach dem Studienabbruch? Wir zeigen Dir, was Du in puncto BAföG wissen musst, wenn Du das Studium abgebrochen hast und wann und wie es zur Rückzahlung vom BAföG nach der Exmatrikulation kommt.


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Wann endet mein BAföG-Anspruch nach der Exmatrikulation?

Dein BAföG-Anspruch endet nicht, wie viele denken, nach der Exmatrikulation, sondern tatsächlich bereits dann, wenn Du den Entschluss zum Studienabbruch oder Fachrichtungswechsel bekannt gegeben hast.

Der Anspruch auf BAföG besteht also nicht bis zur tatsächlichen Exmatrikulation, sondern nur bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem Du Dein Studium tatsächlich betreibst.

Wann muss ich meine Exmatrikulation melden?

Wenn Deine Entscheidung zum Studienabbruch steht, solltest Du das Deiner Uni und zugleich auch beim BAföG-Amt melden. Die BAföG-Zahlungen enden dann bereits im Folgemonat, ungeachtet dessen, ob Du zu dem Zeitpunkt noch immatrikuliert bist oder nicht.

Du bist dazu verpflichtet, Deinen Studienabbruch unverzüglich dem BAföG-Amt zu melden.

Exmatrikulation nicht mitgeteilt: Was kann passieren?

Versäumst Du die Meldung über den Studienabbruch oder hast dem BAföG Amt vielleicht sogar Deine Exmatrikulation nicht mitgeteilt, kann es passieren, dass Du nicht nur BAföG-Gelder zurückzahlen musst, sondern dass Dir zudem ein Bußgeld droht.

Und zwar nicht gerade wenig: Denn wer fahrlässig oder vorsätzlich relevante Tatsachen nicht angibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 58 Abs. 2 BAföG mit bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann.

Du solltest das also lieber ernst nehmen.

BAföG trotz Exmatrikulation: Ist das möglich?

Mit dem Zeitpunkt des Studienabbruchs erlischt auch der Anspruch aufs BAföG. Was allerdings möglich ist, ist, vom regulären BAföG auf das sogenannte Aufstiegs-BAföG umzuschwenken. Das geht dann, wenn Du das Studium zugunsten einer beruflichen Fortbildung abbrichst.

Hier gewährt Dir der Gesetzgeber, dass Du nach einigen Studiensemestern zur Erkenntnis kommen darfst, dass das doch nichts für Dich ist und Du Dich in dem Zuge ganz bewusst umorientierst.

In dem Fall müssen Studienabbruch und Fortbildungsbeginn, aber wie gesagt wirklich aus einem Guss kommen und auch dem BAföG-Amt entsprechend kommuniziert sein.

Ausnahme: BAföG während einer Zwangspause

Musst Du lediglich eine  einlegen – beispielsweise weil Du länger oder schwerer erkrankt bist oder eine Schwangerschaft das Pausieren notwendig macht, dann handelt es sich nicht um einen Studienabbruch. Dauert die Krankheit bis zu drei Monate, wird Dir sogar das BAföG während der Zeit weiter bezahlt.

Fällst Du länger aus, werden die BAföG-Zahlungen ab dem vierten Monat eingestellt. An der Uni kannst Du Dich für den Zeitraum beurlauben lassen – so stellst Du sicher, dass Du nicht exmatrikuliert wirst.

Wann beginnt die Rückzahlungsphase nach der Exmatrikulation?

BAföG ist nur zu 50 % ein Darlehen, sprich, Du musst nur diese 50 % zurückzahlen. Die Phase der Rückzahlung des BAföGs beginnt 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit.

Das verhält sich auch bei einem Studienabbruch so: Du brauchst das BAföG also nicht sofort und auch nicht 5 Jahre nach dem Studienabbruch zurückzahlen, sondern erst 5 Jahre nachdem Deine Regelstudienzeit vorbei wäre.

Beispiel:

Marie schreibt sich im Oktober 2020 für ein Bachelorstudium ein und bekommt die Regelstudienzeit von 6 Semestern gefördert.

Nach drei Semestern, also im Frühjahr 2022, stellt sie fest, dass sie doch nicht studieren will und bricht ab.

Ihre Regelstudienzeit würde allerdings erst im Winter 2023 enden – nach 5 weiteren Jahren beginnt somit erst ihre Rückzahlungsphase.

Muss man BAföG zurückzahlen, wenn man das Studium abbricht?

Wie Du dem obigen Abschnitt schon entnimmst: Auch bei einem Studienabbruch kommt es zur Rückzahlung des BAföG. Du brauchst natürlich nicht den ganzen Betrag zurückzahlen, der Dir bis zum Ende der Regelstudienzeit zugestanden hätte.

Wenn Du das Studium abbrichst, zahlst Du genau so viel BAföG zurück, wie Du bis zum Abbruch bezogen hast – also genauer gesagt die 50 % Darlehensanteil davon.

Kann man nach einem Abbruch des Studiums später erneut BAföG bekommen?

Was aber ist, wenn Du Dein Studium abgebrochen hast, nach einer Weile aber doch feststellst, dass Du wieder studieren willst? In dem Fall kannst Du erneut BAföG online beantragen.

Ob Du es noch einmal bewilligt bekommst, hängt vom Zeitpunkt des Abbruchs ab und davon, ob vielleicht bestimmte Leistungen des alten Studiums noch angerechnet werden können.

Wenn Du bislang nur ein Mal studiert hast und das höchstens drei Semester lang, dann hast Du im Prinzip recht gute Chancen, nochmals BAföG zu bekommen.

Du darfst allerdings nach dem Studium keine BAföG-förderungsfähige Berufsausbildung mehr gemacht haben.

FAQ

Wie viel BAföG muss ich zurückzahlen, wenn ich abbreche?

Du musst Deinen 50 %-Darlehensanteil von den BAföG-Leistungen zurückzahlen, die Du bis zum Zeitpunkt des Abbruchs schon in Anspruch genommen hast.


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BAföG nach einer Zwangsexmatrikulation: Ja oder nein?

Wird Dein Studium durch eine Zwangsexmatrikulation beendet, endet damit auch Dein BAföG-Anspruch.

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