Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 2. März 2023
Der BAföG Antrag ist der klassische Angstgegner vieler Studenten. Ein unübersichtlicher Wust an Formblättern rankt sich durch den Antrags-Dschungel. So schlimm, wie du es vermutest, ist es aber nicht.
Wir wollen dir einen Überblick verschaffen und dir hier zunächst einmal Formblatt 1 im BAföG Antrag Schritt für Schritt erklären.
Mit diesem Formblatt beantragst du ganz offiziell deine Ausbildungsförderung – egal ob als Schüler oder Student.
Eine ganz kurze Checkliste:
- Formblatt 1 dient zur Angabe der allgemeinen Informationen über dich und deine Lebenssituation
- Formblatt 1 ist das offizielle Formular, mit dem du die BAföG-Förderung beantragst
- Du brauchst es für fast jeden BAföG-Antrag
FAQ: Wichtigste Info’s zuerst
Wo kann ich einen BAföG Antrag stellen?
Den BAföG-Antrag kannst du ganz normal beim Amt stellen. Achte darauf, dass du beim Amt auch wirklich das aktuelle weiße Blatt und nicht das veraltete graue erwischst.
Oder aber du gehst den Weg über meinbafög und schaltest uns als Dienstleister dazwischen.
Bei uns kannst du ganz bequem den Antrag online stellen und erhältst dazu von uns noch die notwendige Unterstützung und Beratung, so dass dein BAföG-Antrag zum Zeitpunkt des Einreichens auch wirklich komplett ist und du hinterher keinen Ärger und keine zusätzliche Zeitverzögerung hast.
Über unser Portal bekommst du vorab auch direkt eine Einschätzung, in welcher Höhe du überhaupt BAföG berechtigt bist. Das hilft dir bei der genaueren Planung, welche finanziellen Mittel du ggfs. noch zusätzlich benötigst, um dein Studium zu finanzieren.
Wie lange sollte ich meine BAföG Unterlagen aufbewahren?
Wenn du mit dem Antrag durch bist, solltest du die Unterlagen weiterhin gut aufbewahren. Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für deine BAföG-Unterlagen gibt es zwar keine, dennoch empfiehlt es sich, die Dokumente mindestens drei Jahre parat zu haben.
Welche Fristen gibt es beim BAföG Antrag?
Wenn du zum ersten Mal einen Antrag auf BAföG stellst, gibt es im Prinzip keine wirkliche Frist, die du beachten musst. Allerdings solltest du den Antrag in jedem Fall rechtzeitig vor Beginn deines Studiums stellen. BAföG wird nämlich rückwirkend erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Bedenke auch, dass du es mit einer Behörde zu tun hast, bei der es nun einmal bestimmte Bearbeitungszeiten gibt. Die solltest du mit einkalkulieren.
Denn das solltest du immer im Kopf haben: erst wenn der Antrag bewilligt ist, bekommst du Geld. Es wird dir dann zwar rückwirkend zur Antragstellung ausgezahlt, aber eben erst dann. Wenn du nicht wirklich rechtzeitig dran bist, kann es dir daher passieren, dass du die ersten Monate ohne BAföG-Geld überbrücken musst.
Erklärvideo: BAföG Formblatt 1 ausfüllen
Wann brauche ich das Bafög Formblatt 1?
Das BAföG Formblatt 1 muss von dir ausgefüllt werden, wenn du eine Ausbildungsförderung beantragen möchtest. Du brauchst dieses Formblatt also eigentlich so gut wie immer, ganz egal ob es um Schüler – oder Studenten-BAföG geht.
Wenn du BAföG hingegen für einen weiteren Bewilligungszeitraum beantragen möchtest, musst du Formblatt 1 als Schüler noch einmal ausfüllen, als Student jedoch nur dann, wenn sich irgendwelche Daten im Vergleich zum Erstantrag bei dir geändert haben. Beispiel: Du bist umgezogen oder deine Einkommensverhältnisse sind nun andere.
Hat sich bei dir hingegen nichts verändert, kannst du direkt das neue BAföG Formblatt 9 anstelle von Formblatt 1 nutzen.
Worum geht es im Bafög Formblatt 1?
Beim BAföG Antrag werden in Formblatt 1 zunächst sämtliche allgemeinen Daten zu deiner Person, also Name, Geburtsdatum, Wohnort usw. abgefragt.
Dazu muss in Formblatt 1 alles zu deiner “Ausgangslage” eingetragen werden, also deine Ausbildungsstätte bzw. Universität, Informationen zu deinen Eltern, deinen Versicherungen und deiner Bankverbindung. Auch dein schulischer Weg, dein Einkommen, dein Vermögen und andere finanzielle Leistungen, die du eventuell beziehst, müssen hier notiert werden.
Woher bekomme ich das Bafög Formblatt 1?
Das Formblatt 1 bekommst du entweder vor Ort beim BAföG Amt oder aber, sicher der viel einfachere Weg, du downloadest es dir hier.
Welche Unterlagen brauche ich, um das Bafög Formblatt 1 auszufüllen?
Um Formblatt 1 BAföG auszufüllen, benötigst du folgende Unterlagen (Wir haben, wenn du den Antrag über uns stellst, dazu jeweils eine detaillierte Liste mit allen benötigten Unterlagen erstellt):
- Eine Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG. Falls du nicht studierst oder deine Hochschule so etwas nicht anbietet: Formblatt 2
- Aktuelle Vermögensnachweise: Kontoauszüge, Sparbücher, Zulassungsbescheinigungen von Autos, Verdienstnachweise etc – letztere sollten nicht älter als 14 Tage sein
- Zeugnisse deiner bisherigen Schul- oder Arbeitslaufbahn bzw über deine bisherigen Abschlüsse (Schule, Berufsausbildung, Praktikum, Arbeitslosen-Bescheid)
Eventuell benötigst du zudem:
- Mietvertrag, Meldebescheingung, falls du eine eigene Wohnung hast
- Ausweiskopie des Kontoinhabers, sofern du kein eigenes Konto hast
- Nachweis über deine Kranken- und Pflegeversicherung (wenn du nicht gesetzlich familienversichert bist)
- Einkommensnachweise, sofern du welches beziehst: Gehaltsbescheinigungen, Belege über Waisenrente, Unterhalt etc.
- Schuldenbelege, sofern du welche hast: Nachweise über Hypotheken, Kredite oder Nachweise von Bausparkassen und Kreditinstituten
- Nachweise zu konkurrierenden Leistungen: darunter versteht man Stipendien, Bezüge für Anwärter des öffentlichen Dienstes oder Leistungen vom Amt für berufliche Aus- und Weiterbildung
Wie fülle ich das Bafög Formblatt 1 aus?
Wenn du zum ersten Mal einen Blick auf das Formblatt 1 wirfst, kann das ganz schön verwirrend sein. Unterschiedliche Farben und Balken machen es nicht besser. Sie dienen dir aber tatsächlich zur besseren Übersicht. Wir zeigen es dir.
Hinweis zum Layout der Formblätter
Die Formblätter sind optisch in verschiedene Absätze gegliedert und haben farbige Balken.
Balken Links: Er signalisiert dir je nach Farbe, wer was ausfüllen muss.
Dabei wird zwischen folgenden Farben unterschieden:
- petrol: Diese Formularbereiche müssen von dir selbst ausgefüllt werden.
- rot: Diese Bereiche sind von deinen Eltern und ggf. EherpartnerInnen / LebenspartnerInnen auszufüllen.
- gelb: Sie müssen von der Ausbildungsstätte (Uni, Schule, Betrieb, etc.) ausgefüllt werden.
Da das BAföG Formblatt 1 nur petrolfarbene Balken hat, siehst du recht schnell, dass hier nur du selbst gefragt bist beim Ausfüllen.
Rechts findest du einige Erläuterungen zu einzelnen Punkten. Aus der Mitte, in der du den Bereich zum Ausfüllen hast, führen Pfeile dorthin. Man will dir mit diesen “Linernotes” also noch ein paar zusätzliche Informationen an die Hand geben.
In der Mitte findest du den Teil, um den es eigentlich geht und der von dir ausgefüllt werden muss.
Hier findest du teilweise Symbole vor, die dir anzuhängende Belege andeuten. Achte unbedingt darauf, denn diese Belege werden zwingend benötigt.
Das Symbol ist ein Blatt Papier mit umgeknickter Ecke oben links und einem “+”-Zeichen unten rechts.
BAföG Formblatt : Seite 1
Kommen wir nun zu Seite 1 und was man darin an Informationen von dir haben will.
Hierbei geht es die Angaben zu deiner Ausbildung, deiner Person und deinem Wohnsitz. Also wo wohnst du und wo machst du welche Ausbildung mit welchem angestrebten Abschluss.
Es gibt dabei einen Unterschied zwischen dem ständigen Wohnsitz und der Adresse, die du während der Ausbildung hast. Lass dich hier nicht aufs Glatteis führen: wenn du für deine Ausbildung wo anders als zuhause wohnst, ist das dein ständiger Wohnsitz.
Es gibt hier nur eine Ausnahme: du bist Schüler und gehst auf ein Internat. Dann ist der ständige Wohnsitz die Adresse deiner Eltern die Anschrift während deiner Ausbildung die Adresse des Internats.
BAföG Formblatt 1: Seite 2
Kommen wir nun zu Seite 2. Hier sind die Angaben zu deinen Kontaktdaten, deinen Eltern, deine Bankverbindung und deine Kranken- und Pflegeversicherung gefragt.
Solltest du kein eigenes Konto haben oder falls das Geld auf ein anderes Konto überwiesen werden soll, musst du den Namen des bzw. der KontoinhaberIn angeben und zudem eine Ausweiskopie dieser Person anhängen.
Bei den Infos zur Kranken- und Pflegeversicherung verhält es sich so: Falls du nicht gesetzlich familienversichert bist, musst du eine Bescheinigung deiner Krankenkasse beilegen. Diese muss eine Bescheinigung der Krankenversicherung nach § 257 Abs. 2a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und der Pflegeversicherung nach § 61 Abs. 5 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) enthalten.
Da du jetzt vermutlich nur Bahnhof verstehst: Gib die Info ganz einfach so an deine Krankenkasse weiter. Sag den MitarbeiterInnen auch, dass du gerade BAföG beantragst. Die Kollegen wissen normalerweise, was dann zu tun ist.
Für den Fall, dass du bei den Angaben zu deinen Eltern nicht die aktuelle Adresse von den beiden oder von einem Elternteil kennst, gib einfach die letzte dir bekannte Adresse an.
Bei der Frage, ob deine Eltern verheiratet o.ä. sind, haben wir einen Tipp für dich, falls du dazu nichts sagen kannst. Es gibt hier ja offiziell nur die Möglichkeiten „ja“, „nein“ und „ja, aber dauernd getrennt lebend“. Schreibe daneben einfach „unbekannt“ und einen Satz dazu, warum du es nicht erklären kannst.
BAföG Formblatt 1: Seite 3
Auf Seite 3 musst du Angaben zu eventuell konkurrierenden Leistungen machen. Das brauchst du natürlich nur ausfüllen, wenn es welche gibt.
Falls du welche beziehst oder jüngst einen Antrag für Sozialleistungen gestellt hast, der noch nicht bewilligt wurde, dann musst du diese Belege anfügen. Du gibst genau an, welche Leistungen zu beantragt hast und auch, ob du und wie viel du für die Riester-Rente einzahlst. Die Höhe des steuerlich geförderten Vermögens durch die Riester-Rente gibst du erst später beim Vermögen an.
Nun kommen wir zu einem umfangreichen Punkt – der Einkommensfeststellung. Hier musst du den Bewilligungszeitraum angeben, welcher auch der Zeitraum ist, für den du nachfolgend Einkommensangaben machst.
Der Bewilligungszeitraum umfasst fast immer ein Jahr. Es sind hier alle Einnahmen gefragt, die du in diesem von dir gewünschten Bewilligungszeitraum hast.
Unser Tipp: lies dazu unbedingt die Hinweise an der rechten Seite! Nahezu jeder Punkt benötigt eine Erklärung, es wird recht verwirrend und verschiedene Einkünfte müssen auf verschiedene Arten berechnet werden (brutto/netto). Passe hier genau auf, ob du deine Einkünfte in brutto oder netto angeben musst und welche Einkünfte genau unter welchem Punkt verlangt sind. So sind die Punkte “Waisenrente” und “Unfallrente” unter einem Punkt zusammengefasst.
Bei Ausbildungs- oder Praktikumsvergütungen werden zudem auch Sachbezüge berücksichtigt (falls du z.B. freie Unterkunft und Verpflegung hast). Falls das der Fall ist, ohne dass deren Wert dir bekannt ist, solltest du ein Beiblatt mit den Angaben zum Umfang beilegen (z.B.: „Verpflegung abends wird täglich gestellt“, „Zimmer wird von xxx bis voraussichtlich Ende der Ausbildung kostenfrei gestellt.“). Das BAföG-Amt wird dann Pauschalen dafür ansetzen.
Merke auch noch: Zum Punkt Ausbildungsbeihilfen zählen auch Stipendien, die du nicht von Begabtenförderungswerken bekommst. Im Gegensatz zu Stipendien von Begabtenförderungswerken erlauben diese Stipendien nämlich einen Bezug von BAföG-Leistungen bzw. schließen diesen nicht aus.
Und in der Zeile zu den Unterhaltsleistungen sind diejenigen Leistungen gemeint, die du als Kind bekommst, nicht als Elternteil.
BAföG Formblatt 1: Seite 4
Kommen wir zu Seite 4. Hier sind deine Vermögenswerte – Bank- und Sparguthaben, Bausparguthaben, Wertpapieren, Kraftfahrzeuge, Lebensversicherungen, Riester-Renten-Vorsorgevermögen, gefragt.
Du musst hier zu allem, was dich unter diesen Punkten betrifft, Belege anfügen.
Passe hier ein bisschen auf: Es geht hier erst einmal nur um Guthaben, das du besitzt. Hast du aufgrund eines Kredites oder Bausparer Schulden, musst du die erst am Ende der Seite angeben.
Schulden, die du hast, weil dein Giro-Konto oder PayPal-Konto überzogen ist, gibst du hingegen nicht im Bereich “Schulden und Lasten” an, sondern unter “Höhe der Bank- und Sparguthaben”, dann einfach mit einem Minus-Betrag.
Beachte unbedingt auch, dass du Vermögen angeben musst, das Dritte für dich angelegt haben. Wenn deine Eltern für dich beispielsweise ein Sparkonto angelegt haben, muss das mit in die Angaben fließen.
Pass auch hierbei auf: Vermögenswerte, die kürzlich von dir auf andere übertragen wurde, können trotzdem noch als dein Vermögen gewertet werden. Wenn du also vor einem Monat noch 10.000 Euro auf dem Sparkonto hast, das nun aber deinem Bruder “schenkst”, kommst du nicht so leicht aus der Nummer raus. Das Amt entscheidet, ob es sich um eine glaubhafte Schenkung handelt oder ob du die Vermögensübertragung eher deswegen vollzogen hast, um mehr BAföG zu bekommen.
BAföG Formblatt 1: Seite 5
Auf Seite 5 wird es wieder etwas leichter. Hier geht es um deinen Lebenslauf. Gibt hier chronologisch deine bisherigen Ausbildungsschritte an.
Den Abschnitt brauchst du nur dann auszufüllen, wenn du zum ersten Mal einen BAföG Antrag stellst. Du musst zu jedem Ausbildungsschritt außerdem einen Beleg beilegen – also Zeugnisse zu Schulabschlüssen, Berufsabschlüssen, Praktika oder auch Arbeitslosengeld-Bescheide.
Angeben musst du:
- Schulbesuche
- Ausbildungen
- Praktika
- Freiwilligendienste
- Studium
- Erwerbstätigkeiten und Jobs
- Zwischenzeit (also alles sonstige)
BAföG Formblatt 1: Seite 6
Hier geht es um die Angaben, die Schüler zur Beantragung des BAföG machen müssen. Achtung, aber: alle, also auch Studierende, müssen das Blatt am Ende unterschreiben!
Wenn du Schüler-BAföG beantragst und deine Eltern nicht mehr verheiratet sind, musst du auf dieser Seite angeben, wer von den Eltern das Sorgerecht hat. Wenn du nicht mehr zuhause wohnst, musst du auch dafür einen Grund angeben.
Abschließend ist für jeden Antragsteller noch eine Erklärung auszufüllen, also auch für Nicht-Schüler!
BAföG Formblatt 1: Seite 7 und 8
Hier findest du eine Übersicht über die Belege, die du notwendigerweise an Formblatt 1 anheften musst. Und du findest Erklärungen zu den folgenden Formblättern, sowie deren Farbgebung.
Auf Seite 8 findest du zu guter Letzt noch Informationen zu den Einkommensangaben.
Auf zum nächsten Schritt: Weitere Formblätter
Puh, und nun!? In den allermeisten Fällen musst du leider noch weitere Formblätter ausfüllen. In der Regel noch mindestens Formblatt 3.