Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 6. März 2024
Wenn Du Deinen BAföG Antrag stellst, will das BAföG Amt von Dir wissen, wie viel Vermögen und Geld Du besitzt.
Warum es das will? BAföG ist nur für Studenten und Schüler gedacht, die ihre Ausbildung nicht ohne diese staatliche Förderung bestreiten könnten.
Hast Du also genug Vermögen, hast Du keinen Anspruch auf BAföG. Wir erklären Dir, was für einen Einfluss Dein Vermögen auf Deinen BAföG Höchstsatz hat, wie der BAföG Vermögensnachweis funktioniert und welche Spezialfälle es gibt.
Was gilt als Vermögen beim BAföG Antrag?
Im Grunde gehören alle körperlichen Gegenstände zum Vermögen, wenn Du diese nicht verwerten darfst. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Nicht verwerten bedeutet, dass zum Beispiel ein Veräußerungsverbot oder eine Verpfändung auf diese Sache vorliegt.
Alle anderen Vermögensgegenstände sind anrechenbar. In der folgenden Liste findest Du alle anrechenbaren Vermögensgegenstände.
Im folgenden Text gibt es dann weitere Erläuterungen zu den Positionen und Erklärungen, wann die Sachen NICHT als Vermögen gelten. Denn natürlich geben wir Dir auch Tipps, wie Dein Vermögen nicht als Vermögen gilt und somit Deinen BAföG Höchstsatz verkleinert.
Du möchtest dir das Ganze einfach per Video anschauen? Erfahre, ob du trotz Vermögen BAföG bekommen kannst? Alex von meinBafög.de erklärt es dir.
Wird Vermögen angerechnet?
Wie auch für das Einkommen Deiner Eltern und Dein eigenes Einkommen, gibt es auch beim Vermögen einen Freibetrag beim BAföG Bezug. Mehr zum Thema BAföG und Einkommen, ließt Du hier. Weiter kannst Du Dich in diesem Beitrag “BAföG und Kindergeld” darüber informieren, ob dieses auch mit angerechnet wird.
BAföG Vermögensgrenze – Das gilt es zu beachten
Seit August 2022 ist es möglich ein Vermögen von bis zu 15.000 € im Jahr zu besitzen, ohne dass der BAföG Höchstsatz verringert wird. Bei Studierenden über 30 Jahren sogar bis zu 45.000 € im Jahr.
Bist Du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, gibt es für Deinen Ehegatten einen weiteren Freibetrag von 2.300 €.
Und wenn Du Kinder hast, bleiben noch einmal 2.300 € Deines Vermögens anrechnungsfrei.
Hast Du mehr Vermögen als den Freibetrag von 15.000 € und willst BAföG beantragen, schmälert der Betrag, der die 15.000 € übersteigt, Deinen BAföG Höchstsatz. Dabei wird die Summe, die den Freibetrag übersteigt, durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum geteilt.
Das Ergebnis ist der Betrag, der jeden Monat Deine BAföG Förderung verringert.
Vermögensnachweis BAföG: Welche Vermögensgegenstände muss ich angeben?
Barvermögen: Im BAföG Antrag musst Du angeben, wie viel Bargeld Du zurzeit hast: also einmal das Sparschwein schlachten und unterm Kissen die Scheine zählen!
Bank- und Sparguthaben: Neben dem Bargeld braucht das BAföG Amt genaue Information darüber, wie viel Geld Du auf Deinem Konto hast.
Prämiensparguthaben, Riester-Rente und Bausparvertrag & BAföG: Du hast einen Bausparvertrag, eine Riester-Rente oder ähnliches Guthaben? Den aktuellen Wert dieses Vertrags musst Du angeben.
Kraftfahrzeuge: Du hast ein Auto, einen Roller oder ein Motorrad? Den aktuellen Wert dieses Fahrzeugs will das Amt von Dir wissen. Weiter unten im Text erklären wir Dir, wann Dein Fahrzeug NICHT als Vermögen gilt!
Gegenstände: Gegenstände können beweglich oder unbeweglich sein. Allerdings zählen Haushaltsgegenstände nicht zu Deinem Vermögen! Deine Möbel, Haushaltsgeräte, Dein Fernseher und Radio, Dein Handy und Deine Musikinstrumente brauchst Du also nicht zum Vermögen zählen.
Immobilien, Grundstücke, Miteigentumsanteile: Egal, ob Du Dir eine Immobilie schon selbst erarbeitet hast oder geerbt hast – eine Immobilie gilt als Vermögen! Auch wenn Du in einer Erbengemeinschaft eine Immobilie besitzt, muss Dein Teil des Erbes nachgewiesen und angegeben werden.
Geschäftsanteile, Wertpapiere, Lebensversicherungen: All diese Dinge sind Vermögen. Du musst den aktuellen Wert ermitteln und diese im Antrag angeben.
Mietsicherheit: Die Mietsicherheit oder auch Kaution sind Vermögen. Allerdings kann diese im Härtefall freigestellt werden. Weitere Infos dazu gibt es weiter unten im Text.
Forderungen gegenüber Dritten: oder auch – Geld oder Gegenstände, die Dir andere Schulden. Natürlich musst Du diese Forderungen belegen können.
Alle Vermögensgegenstände müssen mit dem aktuellen Zeitwert angegeben werden.
Nicht als Vermögen gelten übrigens Nießbrauchrechte, Rechte auf Versorgungsbezüge und Übergangsbeihilfen nach dem Soldatenversorungsgesetz, sowie Wiedereingliederungsbeihilfe.
Ein Beispiel zum Überschreiten des Freibetrags beim BAföG Vermögensnachweis:
Julia möchte in Hamburg studieren und stellt deshalb ihren Antrag auf BAföG. Der Bewilligungszeitraum ist 12 Monate lang.
Julia hat Geld gespart und besitzt außerdem ein Motorrad. Das Motorrad hat einen aktuellen Wert von 6.000 € und ihr Sparbuch weist 15.000 € auf.
Insgesamt besitzt Julia also Vermögen in Höhe von 21.000 €. Abzüglich des Freibetrags von 15.000 € bleibt ein anrechenbares Vermögen von 6.000 € übrig.
Vermögen von Julia: 21.000 €
– Freibetrag: -15.000 €
= übriges Vermögen: 6.000 €
Dieser anrechenbare Betrag von 6.000 € wird nun durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum geteilt.
Anrechenbares Vermögen von Julia: 6.000 €
: 12 Monate (Bewilligungszeitraum): : 12
= monatlich abzuziehender Betrag: 500 €
Pro Monat schmälert Julia’s Vermögen also ihren BAföG Höchstsatz um 500 €.
Warum ist das so? Der Grund für dieses Vorgehen bei der Vermögensanrechnung beim BAföG Bezug ist, dass Studenten und Schüler zunächst das Vermögen, das sie besitzen, für ihr Studium aufbrauchen sollen, bevor sie Unterstützung vom Staat bekommen.
Diese Rechnung gilt sowohl für StudentenBAföG, Schüler BAföG, BAföG im Praktikum als auch für elternunabhängiges BAföG.
Wie wird das Vermögen beim BAföG Folgeantrag angerechnet?
Du hast bereits studiert und stellst jetzt Deinen Folgeantrag auf BAföG? Das Verfahren für die Anrechnung des Vermögens ist wieder genau das gleiche wie beim Erstantrag.
Das BAföG Amt will wieder, dass Du zunächst Dein eigenes Vermögen aufbrauchst, bevor Du durch staatlichen Zuschuss gefördert wirst.
Beispiel zum Überschreiten des Freibetrags beim BAföG Vermögensnachweis beim Folgeantrag:
Julia hat ein Jahr erfolgreich in Hamburg studiert und nun ist es Zeit, dass sie ihren Folgeantrag auf BAföG stellt.
Ihr Motorrad gibt es immer noch, der Zeitwert liegt inzwischen bei 5.000 €. Das Geld auf ihrem Sparbuch ist auch etwas weniger geworden, dort liegen jetzt noch 10.500 €.
Insgesamt beläuft sich ihr Vermögen also auf 8.500 €. Abzüglich des Freibetrags von 8.200 € bleibt ein anrechenbares Vermögen von 300 € übrig.
Vermögen von Julia: 15.500 €
– Freibetrag: -15.000 €
= übriges Vermögen: 500 €
Dieser anrechenbare Betrag von 500 € wird jetzt durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum geteilt.
Anrechenbares Vermögen von Julia: 500 €
: 12 Monate (Bewilligungszeitraum): : 12
= monatlich abzuziehender Betrag: 41,67 €
Pro Monat schmälert Julia’s Vermögen beim Folgeantrag also ihren BAföG Höchstsatz um 41,67 €.
Wann gilt Vermögen nicht als Vermögen beim BAföG Antrag?
Natürlich wollen wir Dir nicht nur oberflächlich Informationen darüber geben, welche Angaben Du in Deinem BAföG Antrag machen musst, sondern Dir auch helfen, Deine Vermögensgegenstände richtig einzuordnen. Deshalb erklären wir Dir nun die Spezialfälle beim BAföG Vermögensnachweis.
Das Auto/Fahrzeug als Spezialfall beim BAföG Vermögensnachweis
Für den BAföG Vermögensnachweis beim Auto musst Du den Zeitwert Deines Autos ermitteln lassen. Dies geht durch den netto Händlereinkaufspreis. Ansonsten brauchst Du ein Gutachten, um den Vermögenswert des Autos zu berechnen. Frag einfach mal bei der Autowerkstatt Deines Vertrauens nach oder lass dieses Gutachten über den ADAC erstellen.
Das Amt prüft eine Einschätzung ohne Gutachten auf Plausibilität. Hattest Du einen Unfall und Dein Auto liegt dadurch unter dem Listenwert, lohnt es sich, ein Gutachten machen zu lassen.
Wann ist ein Auto rechtlich Dein Auto?
Hier stellt sich die Frage nach dem Eigentümer des Autos. Dein Auto gehört Dir, wenn Du den Kaufvertrag unterschrieben hast. Auch wenn das Auto auf Dich zugelassen ist und die Versicherung auf Deinen Namen läuft, bist Du Besitzer des Autos.
Wenn Deine Eltern Dir das Auto gekauft haben, weder die Versicherung noch der Fahrzeugbrief oder die Zulassung auf Dich läuft, gehört Dir das Auto NICHT und gehört somit auch nicht zu Deinem Vermögen.
Ein weiterer Spezialfall besteht, wenn Du das Auto geleast oder gemietet hast. Dann wird das Fahrzeug nicht als Vermögen angerechnet.
Das Auto ist noch nicht komplett bezahlt? Dann gilt das Auto zunächst mit seinem Zeitwert als Vermögen. Abgezogen davon wird dann aber die Restdarlehensschuld.
Die Härtefallregelung – die Freistellung des Autos vom Vermögen
Wenn Du Dein Auto zwingend brauchst, um zur Uni zu kommen, ist es für Dein Studium zwingend erforderlich. Dann kannst Du Dein Auto von der Vermögensberechnung freistellen. Allerdings musst Du diesen Spezialfall nachweisen.
Alle Angaben zum Auto gelten genauso für Motorräder oder andere Fahrzeuge!
Die Mietkaution als Spezialfall beim BAföG Vermögensnachweis
Die Mietkaution oder Mietsicherheit ist das Geld, was Du Deinem Vermieter am Anfang Deiner Mietzeit überweist. Manchmal legst Du die Kaution auch auf Deinen Namen an, dann stellt sie Vermögen dar.
Legt Dein Vermieter die Kaution an, gilt diese als Forderung gegen der Vermieter, schließlich bekommst Du das Geld ja wieder, wenn Du aus der Wohnung ausziehst.
Allerdings ist die Mietkaution ein Spezialfall, denn das Geld kann nicht einfach so “verwertet” werden. Du kannst das Geld ja nur für Dein Studium benutzen, wenn Du aus der Wohnung ausziehen würdest. Und wenn Du dann in eine neue Wohnung ziehst, musst Du auch wieder eine Kaution hinterlegen.
Aus diesem Grund kannst Du für Deine Mietkaution einen Härtefall-Antrag stellen.
Die Riester-Rente als Spezialfall bei der BAföG Vermögensanrechnung
Die Riester-Rente muss beim BAföG Antrag in Höhe des aktuell angesparten Vermögens angegeben werden.
Pro Jahr darfst Du einen bestimmten Betrag von der Steuer absetzen – und dieser Betrag ist als Freibetrag vom Vermögen freigestellt.
Was Du vom BAföG noch in der Steuererklärung angeben kannst, findest Du in diesem Beitrag.
Die genauen Zahlen findest Du in der folgenden Tabelle. Hast Du also schon seit 2002 eine Riester Rente angespart, kannst Du für das Jahr 2002 525 € freistellen, für 2003 wieder 525 €, für 2004 1.050 € und so weiter. Deinen persönlichen Freibetrag kannst Du Dir so errechnen.
Kalenderjahr | Jährlicher Höchstbetrag |
2002 und 2003 | 525 Euro |
2004 und 2005 | 1.050 Euro |
2006 und 2007 | 1.575 Euro |
ab 2008 | 2.100 Euro |
Achtung: Wenn Du Deinen Riestervertrag kündigst, ist das freigewordene Geld ganz normales Vermögen.
Lebensversicherung und Bausparvertrag als Spezialfall beim BAföG Vermögensnachweis
Normalerweise sind Lebensversicherungen und Bausparverträge angespartes Geld, das erst in einigen Jahren ausgezahlt werden soll. Allerdings gehört dieses Geld trotzdem zu Deinem Vermögen, schließlich kannst Du diese Art von Verträgen auch auflösen und das Geld nutzen.
Nur wenn der Rückkaufwert der Versicherung geringer ist als die Summe aller eingezahlten Beiträge, kann der Vertrag von der BAföG Vermögensanrechnung freigestellt werden.
Musst Du Deine Lebensversicherung oder Deinen Bausparvertrag auflösen, kannst Du 10 % des Werts als Unkosten von diesem Vermögen abziehen. Diese 10 % werden automatisch durch das BAföG Amt abgezogen. Du kannst aber auch noch mehr Kosten nachweisen, z.B. aufgrund der steuerlichen Behandlung oder der Prämie, die Dir durch die Auflösung abhandenkommt.
Die Eigentumswohnung oder das Haus als Spezialfall beim BAföG Vermögensnachweis
Du hast ein Haus oder eine Eigentumswohnung, die Du selbst bewohnst? Natürlich gilt diese Immobilie als Vermögen. Allerdings gibt es auch hier bestimmte Regeln und Freibeträge, sodass Deine Immobilie nicht als Vermögen gilt.
Und zwar gibt es dafür eine Liste mit Quadratmetern, die ein Haus oder eine Wohnung haben darf, um nicht als Vermögen angerechnet zu werden.
Trotzdem musst Du den Wert der Immobilie angeben. Nur kannst Du gleich mit dem BAföG Antrag den Härtefall-Antrag an das BAföG Amt schicken.
FREIBETRAG FÜR | EIN-/ ZWEIFAMILIENHAUS | EIGENTUMSWOHNUNG |
Alleinstehende | 70 m² | 60 m² |
Haushalt mit 2 Familienangehörigen | 90 m² | 80 m² |
Haushalt mit 3 Familienangehörigen | 110 m² | 100 m² |
Haushalt mit 4 Familienangehörigen | 130 m² | 120 m² |
Weitere Haushaltsmitlieder | Für jedes zum Familienhaushalt gehörende Mitglied erhöht sich die Wohnfläche um 20 m² |
Miteigentümer an gemeinschaftlichen Immobilien – Spezialfall beim BAföG Vermögensnachweis
Der Fall, dass Du Miteigentümer an einer Immobilie bist, kommt meistens bei Erbengemeinschaften vor. Dann besitzt Du nur einen Teil einer Immobilie. Dieser Teil gilt als Vermögen und Du musst ihn bei Deinem BAföG Antrag angeben.
Allerdings muss dieses Vermögen auch verwertbar sein. Das bedeutet, dass Du in der Lage sein musst, es zu verkaufen. Und genau dieser Fall ist nicht immer so einfach.
Denn eine Person, die nicht mit zur Erbengemeinschaft gehört, wird selten einen Bruchteil einer Immobilie kaufen, außer dieser Teil ist eine eigene Wohnung. In Betracht kommen somit Deine Miterben und Miteigentümer, die Dich auszahlen können.
Funktioniert der Verkauf nicht, kannst Du einen Härtefall Antrag stellen, sodass dieses Vermögen nicht angerechnet wird. Du musst jedoch genau nachweisen, warum Du Dein Vermögen nicht liquidieren konntest.
Vermögen, von dem Du nichts weißt
Manchmal kommt es tatsächlich vor: Du hast Vermögen und gar keine Ahnung davon. Hört sich komisch an? Klar, aber manchmal kommt es vor, dass Deine Familienmitglieder für Dich auf einem Konto Geld gespart haben. Du bist dann Inhaber dieses Kontos, auch wenn Du nichts davon weißt. Doch auch dieses Vermögen ist Vermögen, das Du angeben musst.
Du solltest also, während Du Deinen BAföG Antrag stellst, Deine engen Angehörigen nach so einem Sparbuch fragen. Auch Paten richten gerne solche Konten ein! Ärgerlich wäre es schließlich, wenn das BAföG Amt beim Datenabgleich dieses Vermögen findet und Dich des BAföG Betrugs bezichtigt.
Ein Spezialfall besteht, wenn das Konto durch Deine Angehörigen zwar für Dich gefüllt wurde, aber Du keine Verfügung über dieses Sparbuch hast. Denn dann bist Du nicht verfügungsberechtigt und kannst nicht an das Geld kommen, auch wenn das Konto auf Deinem Namen läuft.
Was passiert mit meinen Schulden beim BAföG Vermögensnachweis?
Schulden sind Verbindlichkeiten, die Du anderen Personen gegenüber hast. Dazu gehören sowohl die noch fälligen Raten eines Autos, als auch Geld, dass Du Deinen Verwandten und Freunden schuldest.
Aber auch ein
- Studienkredit,
- Bildungskredit
- und auch das BAföG Bankdarlehen gehört dazu, wenn Du schon einmal BAföG bezogen hast.
Das BAföG Staatsdarlehen zählt jedoch nicht dazu!
Noch einmal ein kurzer Exkurs: Das Staatsdarlehen ist die Hälfte Deiner BAföG Förderung, die Du ganz normal in Deiner Regelstudienzeit bekommst. Das BAföG Bankdarlehen ist ein Darlehen, das Du über Deine Regelstudienzeit hinaus bekommen kannst, das aber verzinst wird und von dem Du keinen Teil geschenkt bekommst.
Hast Du zu viel BAföG bekommen und das BAföG Amt fordert eine Rückforderung, gilt diese auch als Schulden. Aber auch Rückforderungen von Spar- und Bausparprämien oder Verbindlichkeiten durch die Nachversteuerung von Bausparverträgen gelten als Lasten und verringern somit Deinen BAföG Höchstsatz.
Warum ist es so wichtig, beim BAföG Antrag richtige Angaben zu machen?
Das BAföG Amt führt einen sogenannten Datenabgleich durch. Dabei prüft es, ob die Angaben, die Du zu Deinem Vermögen gemacht hast, auch richtig sind.
Kommt es Dir dabei auf die Schliche, dass Du wissentlich oder auch unwissentlich falsche Angaben gemacht hast, gilt dies als BAföG Betrug und dies ist kein Kavaliersdelikt. BAföG Betrug kann hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Zum BAföG Betrug gehören auch rechtsmissbräuchliche Verbindlichkeiten. Das sind Verbindlichkeiten ohne nennenswerte Gegenleistung, z.B. wenn Du einen fiktiven Darlehensvertrag mit Deinen Großeltern eingehst, um Deine Schulden zu erhöhen und somit Deinen BAföG Höchstsatz zu steigern.
Ein Darlehensvertrag muss schriftlich geschlossen werden und es muss einen Ratenzahlungsplan geben, der auch eingehalten wird!
Wie kann ich mein Vermögen für den BAföG-Bezug verringern?
Eine Möglichkeit, Dein Vermögen zu verringern, wäre zum Beispiel, dieses Vermögen zu verkaufen und dann für Haushaltsgegenstände auszugeben, die nicht als Vermögen gelten. Sinnvoll ist natürlich, einen solchen Schritt sorgfältig und frühzeitig zu planen.
Wenn Du Dein Vermögen einfach an Deine Verwandten oder Freunde überträgst und verschenkst, gilt dies als rechtsmissbräuchlich und das Vermögen wird als Deins angesehen. Das passiert bei allen Schenkungen der letzten 10 Jahre.
beantragen
Ansprechpartner
Nutzer