Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 22. März 2023
Manchmal entstehen als Student einfach finanzielle Engpässe. Vor allem zu Studienbeginn kann das Konto ganz schön leer sein: Der Umzug in die Studentenwohnung, eine Mietkaution und ein Haufen neue Bücher und Lehrmaterialien strapazieren die knappen Finanzreserven. Dazu kommt das BAföG vielleicht nicht rechtzeitig.
Völlig klar: Von irgendwo her muss eine Geldspritze kommen. Ein Überbrückungsgeld vom BAföG-Amt, ein BAföG Vorschuss oder eine BAföG-Vorauszahlung wären bzw. sind oft die rettende Lösung. Wir zeigen Dir, wie das klappt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
Was genau ist der BAföG-Vorschuss?
Wenn dem Amt Dein BAföG-Antrag vorliegt, wird dieser zunächst auf Vollständigkeit geprüft und wird anschließend bearbeitet. Bis Dir das Amt nach dem Einreichen des vollständigen Antrags einen Bescheid schickt, hat es 6 Wochen Zeit, bzw. sogar 10 Wochen, bis der erste Förderbetrag überwiesen sein muss.
Insbesondere dann, wenn Du nicht beim ersten Mal alle erforderlichen Unterlagen eingeschickt hast, kann es sich also etwas ziehen, bis Du tatsächlich zum ersten Mal regulär Geld vom BAföG-Amt bekommst.
Was aber tun, wenn das mit dem BAföG zu lange dauert und Du bereits dringend Geld benötigst? Damit Du in dieser Zeit nicht in die finanzielle Bredouille kommst, gibt es den BAföG-Vorschuss. Er ist als schnelle und überbrückende Lösung gedacht, bis Du offiziell Dein Fördergeld erhältst.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen BAföG-Vorschuss zu beantragen?
Natürlich müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um diesen Vorschuss auch wirklich zu bekommen.
So werden Vorschüsse nur bei der erstmaligen Antragstellung in einem Ausbildungsabschnitt oder aber nach der Unterbrechung einer Ausbildung gewährt. Es gibt sie also immer nur bei der Stellung eines sogenannten Erstantrags.
Bevor Du einen Vorschuss erhalten kannst, musst Du daher überhaupt erst einmal Deinen Erstantrag vollständig eingereicht haben. Alle erforderlichen Unterlagen müssen dem BAföG-Amt vorliegen. Ist Dein Antrag unvollständig und liegt das Versäumnis bei Dir, weil Du dem Amt noch Unterlagen schuldest, gibt es keinen Vorschuss.
Kommt das Amt dann seiner sechs- bzw. zehnwöchigen Pflicht, die zwischen vollständigem Antrag und Bescheid bzw. Auszahlung nur liegen dürfen, nicht nach, hast Du Anspruch auf einen Vorschuss.
Und es gibt eine Ausnahme bezüglich der Vollständigkeit der Unterlagen: Da dabei auch das Einkommen für BAföG Deiner Eltern eine Rolle spielt und angegeben werden muss, kannst Du eine Vorausleistung beim BAföG beantragen, wenn das Versäumnis, alle Unterlagen vollständig einzureichen, bei Deinen Eltern liegt: Etwa, weil
- ein Elternteil sich weigert, die entsprechenden Nachweise zur Verfügung zu stellen
- oder weil der Kontakt zu Vater oder Mutter fehlt.
Es handelt sich hier jedoch um eine Vorausleistung, nicht um einen Vorschuss – den Unterschied erklären wir Dir weiter unten.
Wie hoch ist der BAföG-Vorschuss?
Die Höhe des BAföG-Vorschusses, mit dem Du dabei rechnen kannst, beträgt 80 % des zu erwartenden Förderbetrags, und zwar über einen maximalen Zeitraum von 4 Monaten.
Die Zahlung erfolgt allerdings vorbehaltlich – das BAföG Amt kann also nach der endgültigen Berechnung Deines Förderbetrages eventuell zu viel gezahltes Geld ganz einfach zurückfordern. Dessen solltest Du Dir bewusst sein.
Wie beantrage ich den BAföG-Vorschuss?
Versäumt das BAföG-Amt, Dir innerhalb der sechs- bzw. zehnwöchigen Frist den Bescheid bzw. die erste Zahlung zukommen zu lassen, ist eine separate Beantragung eines Vorschusses nicht nötig: Das BAföG-Amt ist in dem Fall gesetzlich zu einer Vorschusszahlung verpflichtet.
Sollten andere Probleme die Verzögerung verursachen, wie beispielsweise die Nicht-Kooperation eines Deiner Elternteile, dann ist es sinnvoll, das Amt bereits bei der Stellung des Erstantrags darauf hinzuweisen. Der BAföG-Vorschuss kann in dem Fall mittels eines formlosen Antrags erwirkt werden, in dem Du Deine Situation schilderst.
Wie lange dauert es, bis der BAföG-Vorschuss kommt?
Wann der BAföG-Vorschuss bei Dir auf dem Konto eintrifft, ist ein bisschen vom jeweiligen Bearbeiter und vom jeweils zuständigen Amt abhängig. Da den Ämtern aber klar ist, dass es in dem Fall eilt, wird das schnellstmöglich passieren.
Achtung: Zahlung nur unter Vorbehalt
Was Du allerdings bei den Vorschüssen wissen musst, ist, dass Du dabei Dein BAföG nur unter Vorbehalt der Rückforderung bekommst. Stellt sich bei der endgültigen Berechnung des BAföG ein anderer Förderbetrag heraus, dann musst Du zu viel erhaltene Leistungen an BAföG zurückbezahlen.
Die Alternative zum Bafög Vorschuss: ARGE/Jobcenter
Wenn es Dir besonders eilig ist und Du aktuell überhaupt kein Geld zur Verfügung hast, sodass Du auch die Bearbeitungszeit des BAföG Amtes und dessen Vorschusszahlung nicht abwarten kannst, weil vielleicht sogar Deine Ausbildung dadurch in Gefahr ist, gibt es noch eine weitere Möglichkeit für Dich: ein Darlehen nach § 27 Abs. 3 SGB II. Du kannst es beim Jobcenter beantragen.
Es wird maximal in der gleichen Höhe gewährt, wie die zu erwartende Ausbildungsförderung ausfällt. Du musst es allerdings an das Amt zurückbezahlen, sobald Du (rückwirkend) BAföG erhältst. Das Geld dient also wirklich nur als Darlehen zur Überbrückung einer absoluten Notsituation.
BAföG-Vorschuss vs BAföG-Vorausleistungen: Was ist der Unterschied?
Vom BAföG-Vorschuss ist die Rede, wenn das Amt mit seiner gesetzlich geregelten Bearbeitungszeit in Verzug gerät. Du solltest ihn ohne weiteren Antrag bekommen, da ein Versäumnis vonseiten der Behörde vorliegt. Möglicherweise musst Du aber auch aktiv danach fragen.
Eine BAföG-Vorausleistung muss hingegen von Dir beantragt werden. Und zwar immer dann, wenn Du – aus Fremdverschulden – benötigte Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig auftreiben kannst, siehe oben erwähnte Problematik mit den Eltern.
Fazit
Wir können es nicht oft genug sagen: Stelle Deinen BAföG-Antrag unbedingt rechtzeitig vor Studienbeginn. Mit rund zehn Wochen musst Du rechnen, bis das erste BAföG-Geld auf Deinem Konto ist.
Sehr häufig ist es so, dass die Ämter diese Zeit nicht schaffen und zunächst einen Vorschuss ausbezahlen müssen. Bis der Dich erreicht, vergeht nochmals etwas Zeit. Damit solltest Du kalkulieren.
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