Härtefallantrag BAföG » Diese Härtefälle sind anerkannt

Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 13. August 2024


Das ist sicher der Worst Case: Du gerätst unverschuldet in eine monetäre Notlage und weißt nicht mehr, wie Du Dein Studium zu Ende finanzieren sollst. Dein Uni-Abschluss ist in ernsthafter Gefahr deswegen.

Für solche Fälle gibt es den sogenannten BAföG Härtefallantrag. Wie Du den Härtefallantrag beim BAföG-Amt stellen kannst und welches Formular Du für einen BAföG Härtefallantrag benötigst, zeigen wir Dir hier.
Gerade in solchen Fällen ist guter Rat besonders wichtig!

Eines dazu vielleicht schon einmal vorne weg: Härtefallanträge werden in der Regel schneller und unbürokratischer bewilligt als ein normaler BAföG Antrag. Und zwar in Form eines Darlehens.

Anerkannte Härtefälle nach BAföG aus der Praxis

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, wann überhaupt ein Härtefall vorliegt. Wir zeigen Dir, welche Situationen als Härtefälle anerkannt werden.

1. Verzögerung der ersten BAföG-Zahlung zu Beginn des Studiums

So sollte ein Studium sicher nicht starten, aber es kommt gelegentlich vor: Du startest an der Uni, bist dafür aber dringend auf die Unterstützung durchs BAföG angewiesen, aber die ersten Beträge vom Amt kommen nicht.

Sollte Dich das in eine akute Notlage bringen, insbesondere, wenn es um den Höchstsatz von 992 Euro geht, dann kannst Du für den Monat Deines Studienbeginns einen Härtefallantrag stellen.

2. Unmittelbar bevorstehender Abschluss des Studiums

Die Lage ist besonders prekär: Du stehst unmittelbar vor dem Abschluss Deines Studiums, aber genau das ist nun in Gefahr, weil Dir schlichtweg die weiteren Gelder fehlen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Das hat auch das BAföG Amt erkannt.

Als unmittelbar bevorstehend gilt demnach: je weiter Dein Studium fortgeschritten ist, desto härter wäre es, wenn Du an dieser Stelle noch abbrechen müsstest. Du hast daher, je näher Du dem Abschluss kommst, einen größeren Anspruch auf etwaige Härtefall-Zahlungen.

meinBafoeg CTA

Du möchtest wissen wie viel BAföG Du bekommst?

 

Klick Dich in weniger als 2min durch unseren BAföG-Test. Finde heraus ob Du BAföG bekommst und wenn ja, wie viel!

meinBafoeg CTA

Du möchtest wissen wie viel BAföG Du bekommst?

 

Klick Dich in weniger als 2min durch unseren BAföG-Test. Finde heraus ob Du BAföG bekommst und wenn ja, wie viel!

3. Behinderungsbedingte Überschreitung von Alters- oder Förderungsgrenzen

Für gewöhnlich erlischt Dein BAföG-Anspruch, wenn Du das 30. Lebensjahr oder aber Deine zeitliche Förderungsgrenze überschreitest. In besonderen Fällen kannst Du auch hier gegensteuern.

So kannst Du dem BAföG Amt gegenüber einen Härtefallantrag geltend machen, wenn Du aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage warst, das Studium im normalen Rahmen zu Ende zu bringen, Dein Abschluss aber nun aufgrund fehlender Mittel gefährdet ist.

Diese Behinderung kann eine

  • längere Krankheit sein
  • oder aber eine bescheinigte körperliche Behinderung.

Ein Härtefallantrag kann beim BAföG Amt auch dann gestellt werden, wenn es Dir aufgrund einer Behinderung Deiner Geschwister oder Eltern nicht möglich war, Dein Studium im normalen Rahmen zu beenden, wenn nachweisbar ist, dass Du Dich entsprechend um deren Pflege kümmern musstest.

4. Keine Möglichkeit der dauerhaften Erwerbstätigkeit

Generell nimmt das BAföG Amt an, dass Du als gesunder und junger Student in der Lage bist, Dein Studium zusätzlich durch einen oder sogar mehrere Nebenjobs mitzufinanzieren.

Sollte Dir das jedoch absolut nicht möglich sein – beispielsweise, weil Du alleinerziehend bist oder aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig – dann kann ein Härtefallantrag gestellt werden.

Diese Härtefälle sind nicht anerkannt

Dem gegenüber stehen natürlich auch etliche Szenarien, die vom Amt nicht als Härtefälle anerkannt werden. In diesen Fällen kannst Du nicht mit Zahlungen rechnen.

1. Ausschluss von BAföG-Leistungen

Wenn Du von BAföG-Leistungen ausgeschlossen bist, beispielsweise weil Du den dafür bewilligten Zeitraum oder die entsprechende Altersgrenze überschritten hast, dann kannst Du folglich auch keine Härtefallanträge bewilligt bekommen.

2. Wirtschaftliche Gründe

Befindest Du Dich in einer wirtschaftlichen Notlage, erfüllst aber keine der oben genannten Voraussetzungen, bist also mit anderen Worten in der Lage, Dir einen Job zu suchen, um an dieser Lage etwas zu ändern, dann kannst Du leider auch nicht auf eine Härtefallregelung hoffen.

meinBafoeg CTA

Du möchtest wissen wie viel BAföG Du bekommst?

 

Klick Dich in weniger als 2min durch unseren BAföG-Test. Finde heraus ob Du BAföG bekommst und wenn ja, wie viel!

meinBafoeg CTA

Du möchtest wissen wie viel BAföG Du bekommst?

 

Klick Dich in weniger als 2min durch unseren BAföG-Test. Finde heraus ob Du BAföG bekommst und wenn ja, wie viel!

Der Ermessensspielraum des Amtes

Letztendlich solltest Du immer auch bedenken, dass alle Härtefallentscheidungen individuell gefällt werden und dem Ermessen des jeweiligen BAföG Amtes unterliegen. Wie in allen sozial motivierten Antragsfällen gibt es auch hier einen gewissen Ermessensspielraum.

BAföG Zusatzleistungen in Härtefällen

Werden Leistungen in einem Härtefall gewährt, so stehen diese immer in direktem Zusammenhang mit der Ausbildung bzw. dem Erreichen des Abschlusses.

Also beispielsweise Aufwendungen für

  • Miete,
  • Heizung
  • oder sonstige Nebenkosten
  • oder verpflichtende Beiträge für Krankenversicherungen.

All das wird in Form eines rückzahlbaren Darlehens gewährt.

Schulden werden übrigens, auch wenn dadurch eine eventuelle Obdachlosigkeit droht, nicht mehr übernommen.

Härtefreibetrag beim Einkommen Deiner Eltern

Bei einem Antrag auf Härtefallregelung spielt, wie immer, auch das Einkommen Deiner Eltern eine Rolle. Wann man einen Härtefallantrag stellen kann, liegt also auch daran, ob Deine Eltern Dir nicht etwas finanziell unter die Arme greifen können.

So gibt es einen sogenannten BAföG Härtefreibetrag, der bei der Ermittlung des elterlichen Einkommens oder des Ehepartners berücksichtigt werden kann, wenn außergewöhnliche behinderungsbedingte Zusatzaufwendungen belegt werden können. Das kann die Freibetragsgrenze zu Deinen Gunsten verändern.

Allerdings müssen diese außergewöhnlichen behinderungsbedingten Zusatzaufwendungen klar und nachvollziehbar belegt werden.

Dazu musst Du Dir einen Vordruck vom Amt holen:

  • Eine Erklärung über außergewöhnliche Belastungen.
  • Dem fügst Du die Kopie eines Schwerbehindertenausweises oder eines Feststellungsbescheids vom Versorgungsamt bei,
  • sowie möglichst noch weitere Belege, wie beispielsweise ärztliche Gutachten.

Denke auch hier daran: Das Amt hat bei seiner Entscheidung einen Ermessensspielraum! Je deutlicher Du Deine Situation darlegst, desto besser stehen Deine Chancen.

Fazit

Befindest Du Dich in einer finanziellen Notlage, prüfe unbedingt sorgfältig, ob bei Dir eventuell eine Härtefallregelung zutreffen könnte und scheue Dich nicht, einen entsprechenden Antrag beim Amt zu stellen. Du hast nichts zu verlieren!

I am text block. Click edit button to change this text. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

meinBafoeg CTA
Du möchtest wissen wie viel BAföG Du bekommst?

Klick Dich in weniger als 2min durch unseren BAföG-Test. Finde heraus ob Du BAföG bekommst und wenn ja, wie viel!

meinBafoeg CTA

Du möchtest wissen wie viel BAföG Du bekommst?

Klick Dich in weniger als 2min durch unseren BAföG-Test. Finde heraus ob Du BAföG bekommst und wenn ja, wie viel!