Studieren mit Kind – so funktioniert’s!

Author: Alexander Rodosek
Zuletzt geändert durch Redaktion am: 21. November 2024

Vielleicht hast Du schon von Kommilitoninnen mit Kind gehört, dass das Studium die beste Zeit für die Familienplanung ist. Studieren mit Kind ist gar nicht so schlimm, wie viele es betrachten.

Du musst dafür auch nicht an eine private Hochschule oder eine Fernuni, sondern Du kannst an einer ganz normalen Uni oder Fachhochschule studieren.

Als Studentin mit Kind bist Du übrigens nicht alleine: 5% aller Student*innen haben Kinder!

Wir erzählen Dir im Folgenden, was für Dich beim Studieren mit Kind wichtig ist.

Die Zeitplanung als Vorteil beim Studium mit Kind

Generell hast Du keinen Stress von Seiten der Uni. Du kannst Dir Deine Zeit selber einteilen und Kurse selber legen. So bist Du nicht fest an Arbeitszeiten gebunden und kannst das Studium in deiner eigenen Geschwindigkeit absolvieren. Ob Du lieber nachts lernst oder tagsüber – während Dein Kind schläft oder betreut wird – Du kannst Deine Tage selbst einteilen!

Nach dem Studium sind Deine Kinder schon größer – das kannst Du nutzen

Eine Schwangerschaft während des Studiums kannst Du sogar später zu Deinem Vorteil nutzen. Du musst für eine Schwangerschaft nicht aus dem Beruf aussteigen, keine Pause machen und die Kinder sind weniger krank, da sie ja schon größer sind. Eventuell hast Du sogar einen Vorteil bei der Einstellung, weil Du für Deinen Arbeitgeber weniger ausfällst.

Finanzielle Unterstützung beim Studieren mit Kind

Auch finanziell gibt es Vorteile beim Studium mit Kind. Du wirst von vielen Seiten nämlich super unterstützt!

Beispiele für diese Förderungen sind z.B. das Elterngeld und BAföG.

Elterngeld während des Studiums

Das Basiselterngeld kannst Du ab der Geburt Deines Kindes 14 Monate lang bekommen. Wenn beide Elternteile für die Erziehung zuständig sind, werden die 14 Monate unter Euch aufgeteilt. Alleinerziehende erhalten die kompletten 14 Monate für sich alleine. Grundsätzlich bekommst Du etwa 67% Deines Nettogehalts, das Du in dem Jahr vor der Geburt des Kindes verdient hast. Auch wenn Du keinen Job hattest, hast Du die Möglichkeit, bis zu 300 Euro Elterngeld pro Monat zu erhalten.

Du hast wahrscheinlich keine Ahnung, wie viel Geld Dir zusteht. Das kannst Du aber ganz einfach mit dem Elterngeldrechner herausfinden.

Kennst Du schon die Plattform dasElterngeld?

Dort kannst Du einfach und intuitiv Deine Daten eingeben und den Antrag wegschicken. Ganz easy und unkompliziert!

dasElterngeld.de CTA

BAföG während des Studiums

BAföG ist eine super einfache Möglichkeit, um als Student/in finanziell unterstützt zu werden. In der Regel ist sowohl Dein erstes Vollzeitstudium als auch Dein Master förderungsfähig.

Wichtig ist: Nach dem vierten Fachsemester musst Du dem Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) einen Leistungsnachweis vorlegen. Hast Du keinen und wirst somit voraussichtlich die Förderungshöchstdauer nicht einhalten, wirst Du kein weiteres BAföG bekommen können.

Es gilt: BAföG muss 5 Jahre nach Ende Deines Studiums zurückgezahlt werden. Hierbei gibt es aber Vergünstigungen, wenn Du z.B. den gesamten Betrag auf einmal zurückzahlst.

Hier gibt es mehr Infos zur BAföG-Rückzahlung…

Den Antrag auf BAföG kannst Du übrigens ganz einfach über unsere Plattform meinBafoeg.de stellen – einfach Daten eingeben, Antrag abschicken und über den BAföG-Rechner auch noch herausfinden, wie viel BAföG Du bekommen wirst!

Weitere finanzielle Unterstützungen beim Studium mit Kind

Es gibt außer Elterngeld und BAföG noch diverse andere Möglichkeiten, um während eines Studiums mit Kind finanziell unterstützt zu werden:

Zum einen kann das Mutterschaftsgeld eine große Hilfe für Dich sein.

Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann von Mitgliedern genutzt werde. Normalerweise wird Dir das Geld sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt ausgezahlt. Ist das Kind ein Frühchen oder wiegt unter 2.500 Gramm, wird der Auszahlungszeitraum verlängert. Die Höhe des Betrags liegt bei bis zu 13 Euro pro Kalendertag.

Zusätzlich gibt es noch den Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG.

Der Kinderbetreuungszuschlag kann in Verbindung mit BAföG genutzt werden. Dennoch ist dies ein eigenes System und muss somit, anders als beim BAföG, nicht zurückgezahlt werden. Du kannst es auch mit anderen Leistungen kombinieren. Die Höhe des Betrags liegt ab dem Wintersemester 2022/23 bei 160 Euro.

Wichtig ist: Der Antrag auf den Kinderbetreuungszuschlag muss gesondert gestellt werden.

Spezielle Stipendien für Student/innen mit Kindern sind auch eine Variante der Förderung.

Stipendien gehören nicht zu den gängigsten Mitteln, da sie selten sind und Du ganz genaue Kriterien erfüllen musst. Sie können in vielen Bereichen unterstützend wirken, auch finanziell. Ein Vorteil ist, dass Du das erhaltene Geld nicht zurückzahlen musst.

Zu beachten ist. Du musst Dich früh bewerben, da dort die Bearbeitungszeiten oft lange sind.

Auch der Bildungskredit ist eine weitere Variante.

Der Bildungskredit ist individuell und wird nicht anhand Deines Einkommens errechnet. Der ausgezahlte Gesamtbetrag liegt zwischen 1000 Euro und 7200 Euro, die in 24 Monatsraten ausgezahlt werden. Du kannst Dir aussuchen, wie viel Geld Du pro Monat erhalten möchtest.

Achtung: Der Bildungskredit muss komplett zurückgezahlt werden!

Hier findest Du mehr Infos zum KfW-Bildungskredit!

Die nächste Möglichkeit ist das Arbeitslosengeld II (ALG II).

Das ALG II ist nur in speziellen Härtefällen einsetzbar. Wenn z.B. Du noch bei Deiner Familie leben solltest, hättest Du eine Chance auf ALG II. Der Betrag würde auf 432 Euro hinauslaufen, bei einer Bedarfsgemeinschaft auf 382 Euro.

Der eventuelle Unterhaltsvorschuss ist auch eine Unterstützung.

Allerdings hast Du nur einen Anspruch darauf, wenn Dir der andere Elternteil nicht genug Unterhalt zahlt. Grundsätzlich liegt der Betrag bei 165 Euro monatlich. Wenn Du dies mit ALG II kombinierst, erhältst Du nur 150 Euro.

Du kannst auch die Leistungen der Bundesstiftung Mutter und Kind in Anspruch nehmen.

Die Stiftung unterstützt Dich in vielen Bereichen, nicht nur finanziell. Die Zuschüsse werden nicht als Einkommen gewertet und werden somit nicht bei anderen Leistungen verrechnet.

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Kinderbetreuung während des Studiums

Da Du wahrscheinlich nicht durchgängig Zeit für Dein Kind haben wirst, sondern Deine Konzentration auch auf das Studium richtest, sind Betreuungsmöglichkeiten für Dein Baby oder Kleinkind sehr wichtig. Seit dem 1. August 2013 haben alle Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder Kindergarten. Diese Regelung wurde zusammen mit dem Betreuungsgeld eingeführt, wobei das Betreuungsgeld wieder ausgesetzt wurde.

Eine weitere Möglichkeit ist es, Elterngruppen zu organisieren mit Eltern, die in einer ähnlichen Situation wie Du sind und mit Kind studieren oder eine Ausbildung machen. Auch die Großeltern lassen sich manchmal gerne einbinden. Frühestmöglich solltest Du Dich um einen Platz in einem Kinderhort kümmern!

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Du möchtest wissen wie viel BAföG Du bekommst?

Klick Dich in weniger als 2min durch unseren BAföG-Test. Finde heraus ob Du BAföG bekommst und wenn ja, wie viel!

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